Vernehmlassungsantwort zur Mogelpackung „Weiterentwicklung der Armee“

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Zürich, 17. Oktober 2013

Vernehmlassungsantwort zur Mogelpackung „Weiterentwicklung der Armee“

Sehr geehrter Herr Bundesrat Maurer, werte Damen und Herren

Der Titel „Weiterentwicklung“ kommt schlicht und einfach einer massiven Beschönigung und unlauterem Wettbewerb gleich. Korrekter wäre „Reduktion“, „Minimierung“ oder gar „Halbierung“. Bereits alle Planungen der letzten Reformen liefen letztlich auf eine Verkleinerung der Armee hinaus. Was die Linken mit ihren Initiativen nicht erreichten, wurde dank gütiger Mithilfe der Mitteparteien und Abweichlern erreicht.

1956 wurde PRO LIBERTATE gegründet. Der Einmarsch der sowjetischen Truppen in Ungarn und die Errichtung totalitärer Regimes in Osteuropa zeigten, dass Demokratien und freiheitliche Gesellschaften, auch nach der Befreiung Europas von der Nazi-Diktatur, in Gefahr lebten. Deshalb trägt PRO LIBERTATE ihre Zielsetzung im Namen: «Für die Freiheit». Und der Name ist auch heute noch aktuell. Seit über fünfzig Jahren rütteln wir auf, verantwortungsbewusst mit unserem Land und seinen Werten umzugehen. Wir streiten für eine freiheitliche Gesellschaft und für einen schlanken Staat. Kreativität ist uns wichtiger als die Gängelung der Schaffenskraft mit Gesetzen. Als harte Kritikerin der Armee XXI hat unsere Vereinigung leider nachträglich fast in den meisten Punkten recht erhalten. Unsere Befürchtungen wurden teilweise sogar übertroffen. Umsomehr hoffen wir, dass unsere Ansichten und Anliegen dieses Mal entsprechend gewürdigt und umgesetzt werden.

Leider würden mit einer Fundamentalopposition aber letztendlich einmal mehr nur die Armeegegner der Gruppe Schweiz ohne Armee, die Sozialdemokraten und denen nahestehende Gruppierungen mehr Aufwind erhalten. Es geht also darum, auf der Armeereduktion nun noch das Bestmögliche zu erreichen und Optimierungen anzustreben.

Dem parlamentarischen Willen betreffend Armeeausgaben, zwischenzeitlich bekräftigt durch entsprechende Beschlüsse beider Räte, wurde nicht nachgekommen.

  • Die Parlamentsmehrheit verlangt einen Sollbestand von 100’000 AdA.

Aus unserer Sicht müssen es mindestens 150‘000 AdA sein oder 200‘000 wie bisher. Mit einem Armeebestand von 100´000 AdA wäre unsere Verteidigungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet. Zählt man von den 100´000 AdA diejenigen ab, welche z.B. für Logistik, Sanität o.ä. eingesetzt werden, bleiben schlicht zu wenig AdA für die eigentlichen Kampftruppen übrig. Dieses Manko kann im Bedarfsfall nicht einfach innert weniger Monate wieder korrigiert werden.

  • Die Parlamentsmehrheit verlangt einen Ausgabenplafond von 5 Mrd. Franken. Grundsätzlich ist zwar erfreulich, dass der Armee damit mehr Mittel zur Verfügung stehen sollen als noch mit der Armee XXI. Doch aus unserer Sicht ist diese Summe das Minimum. Die WEA-Vorlage ist rein finanziell gesteuert und nimmt nicht Rücksicht auf die wirklichen Bedürfnisse der Armee. Eine solche Methodik ist schlicht falsch und unverantwortlich. Grösste Wichtigkeit hat die Sicherheit!
  • Das Potential der Miliz und deren Vorteile sind klar aufzuzeigen
  • Die politische Vorgabe von maximal 5 Millionen Diensttagen ist reiner Populismus, willkürlich gewählt und unrealistisch.
  • Die Flugzeugbeschaffung (Gripen) und der Erhalt der Patrouille Suisse sind ausserhalb des Budgets mit Sonderfinanzierungen zu bewerkstelligen.

Behebung von Mängeln
Die aufgezeigten Mängel in den Bereichen Kaderausbildung, Ausrüstung und Bereitschaft, die keiner Gesetzes- oder AO-Änderung bedürfen, sind unverzüglich zu beheben. Kaderpositionen in der Armee müssen für die Privatwirtschaft wieder an Attraktivität gewinnen. Die soeben vom Volk mehr als deutlich bestätigte Milizarmee funktioniert aber nur, wenn sie gesellschaftlich auch eine Bedeutung hat. Die Leistung von Armeedienst darf nicht zu einer lästigen Anstandspflicht verkommen. Gegenüber ausländischen Grossfirmen sind die Vorteile von militärdienstleistenden Mitarbeitenden aufzuzeigen. Die Quote von Dienstpflichtigen bei der Aushebung ist daher deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig ist alles zu unternehmen, damit die Armee wieder näher beim Volk ist (Defilees, öffentliche Fahnenabgaben in Stadt- und Dorfzentren, Truppenübungen, Präsentationen an Publikumsmessen im ganzen Land usw.) und als „Schweizer Armee“ wahrgenommen wird. Es muss ein eigentliches Milizkonzept entwickelt werden. Die Armee sollte sich vermehrt von der positiven Seite zeigen. Die Mitorganisation des Schweizerischen 2-Tage-Marsches, des Hunderters von Biel, des Nationalen Schwingfestes oder des Armeelagers für Behinderte sind dabei konkrete und sinnvolle Einsatzmöglichkeiten.

Bedrohungsanalyse
Die Gefahren, Risiken und Bedrohungen werden zu kurz beschrieben. Die Bedrohungen und ihre Konsequenzen für die Armee sind ausführlicher festzuhalten. Geänderte Bedrohungen erfordern geänderte Antworten, komplexe Bedrohungen bedingen einen verstärkten Verbund der Sicherheitskräfte im Land sowie flexibel einsetzbare Mittel.

Angesichts der Tatsache, dass nahezu sämtliche europäischen Staaten vor eklatanten finanziellen Problemen stehen und in den letzten Jahrzehnten ihre Rüstungsausgaben hinuntergefahren haben bzw. hinunterfahren, können wir uns nicht mehr im Sinn der nativen Leerformel „Sicherheit durch Kooperation“ darauf verlassen, dass andere Staaten uns im Ernstfall helfen. Wir sind selber für unsere Sicherheit verantwortlich.

Zwei Phasen
SIPOL B 2010 und Armeebericht 2010 sind die Grundlagen für die Phase 1 (bis 2020). Die Phase 2 (ab 2020) soll auf dem erneuerten SIPOL B basieren. Der „neue“ SIPOL B soll im Sommer 2015 vom Bundesrat verabschiedet und 2016 im Parlament behandelt werden. Er hinkt damit hinterher und es ist zu befürchten, dass in der Folge weitere Anpassungen der Armee notwendig werden und damit weitere Reformen ohne Konsolidierungsphasen folgen. Die Verzögerungstaktik in Armeefragen im Parlament ist bekannt. Damit dies nicht geschieht, sind entweder die aktuellen Erkenntnisse (Bedrohung, Optimierung SVS) und deren Konsequenzen bereits jetzt festzuhalten oder die Armeereduktion ist auf Massnahmen zu beschränken, die vom neuen SIPOL B nicht betroffen sind.

Verteidigung ist und bleibt die Kernaufgabe der Armee. Ein hybrider Angriff (Kombinationen von militärischen und zivilen Angreifern) ist die gefährlichste Bedrohung. Bedrohungen unterhalb der Kriegsschwelle mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung sind hingegen am wahrscheinlichsten.

Doktrin/Konzeption
Dringend notwendig ist eine Gesamtdoktrin. Einsätze im Landesinneren sind auf das gesamte Bedrohungsspektrum auszurichten. Die Aufteilung in die Bereiche „Verteidigung“ und „Unterstützung ziviler Behörden“ ist theoretisch und trägt der Bedrohung nicht Rechnung. Die Bedrohung durch Cyber-Attacken wurde von PRO LIBERTATE schon vor vielen Jahren detailliert aufgezeigt. Auch heute wird dieser grossen und oft unterschätzten Bedrohung nicht der nötige Platz eingeräumt.

Der Begriff „Verteidigung“ muss breiter gefasst werden. In einem Konflikt um und in Europa wird der Übergang zu dem, was wir heute als Krieg bezeichnen, fliessend und fraktioniert erfolgen. Es gibt keine eindeutige und rechtlich identifizierbare Schwelle zwischen Krieg und Frieden mehr.

Verteidigung ist und bleibt die „raison d’être“ der Armee. „Die Verteidigungsfähigkeit muss immer wieder auf die potentiellen militärischen Bedrohungen ausgerichtet werden, mit denen die Schweiz konfrontiert werden kann“ schreibt der Bundesrat. Gemäss Bundesrat genügt die Verteidigungsfähigkeit der geplanten 4.7-Mrd-Armee dafür. Unseres Erachtens ist dies wie erwähnt klar nicht der Fall.

Die militärische Planung hat sich nicht an den Konfliktlagen von gestern zu orientieren, sondern muss sich auf künftige Bedrohungen einstellen. Wichtig sind Übungen im überbauten Gelände. Sie erhöhen einerseits die Motivation der Truppe, die so auch wertvolle Erfahrungen sammeln kann. Andererseits führen solche Übungen der Bevölkerung vor Ort vor Auge, dass die Armee keine Spielgruppe ist, sondern den Ernstfall trainiert.

Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit eines funktionierenden Nachrichtendienstes, ohne den selbst die beste Armee der Welt kaum auf künftige Bedrohungen vorgewarnt bzw. gewappnet ist. Der Nachrichtendienst wurde in der Vergangenheit von der Politik eher stiefmütterlich behandelt. Er ist deutlich kleiner als die Geheimdienste von Nachbarstaaten und von vergleichbaren Ländern. Eine Aufstockung der Ressourcen ist zu prüfen. Dies darf allerdings nicht zur Lasten der Armee gehen.

Leistungsprofil und Bereitschaftssystem
Die gesamte Armee muss verteidigen können, insbesondere ist die Infanterie dazu zu befähigen. Die Armee muss aber gleichzeitig Mittel zur Unterstützung der zivilen Behörden anbieten können. Eine Auftrennung dieser Aufgaben und Leistungen ist ineffizient und wird wohl auch nur aus finanziellen Überlegungen so angestrebt. Sicherheitseinsätze sind sowohl ein Teilelement der Verteidigung wie auch der Unterstützungseinsätze zugunsten der zivilen Behörden. Dieser Grundsatz ist klar und eindeutig festzuhalten. Das vorgesehene Bereitschaftssystem ist primär auf die Unterstützung der zivilen Behörden ausgerichtet. Es muss auf den Verteidigungsfall ausgeweitet werden. Eine Mobilmachung innert 72 Stunden von nur rund 1‘500 Militärangehörigen ist unverantwortlich und ein Hohn. Damit kann die Armee weniger Leute aufbieten, als alle Feuerwehren der Schweiz. Mit „Mobilmachung“ hat dies wenig bis nichts mehr zu tun.

Strukturen
Die Führungsstruktur der Armee trennt zwischen Ausbildung, Einsatz und Unterstützung. Dies ist sinnvoll und wird befürwortet. Sie ist primär auf die Führung von subsidiären Aufgaben ausgerichtet und beachtet die Führungsbedürfnisse bei einer Eskalation der Lage in Richtung Verteidigung zu wenig. Die Struktur sollte dahingehend überprüft werden, dass sie beiden Aufgaben Rechnung trägt.

Bestand, Diensttage und Dienstleistungsmodell
Der Armeebestand ist das Resultat der Aushebungsquote multipliziert mit der Anzahl Jahre der Dienstpflicht, minus Abgänge. Politische Bestandeslimiten sind grundsätzlich als problematisch zu beurteilen (Art 95 MG). Wir plädieren dafür, die Tauglichkeitskriterien den unterschiedlichen militärischen Erfordernissen anzupassen (differenzierte Tauglichkeit). Damit kann die gegenwärtig hohe Untauglichkeitsrate, welche das Milizsystem im Grundsatz in Frage zu stellen beginnt, wieder erhöht werden.

Grundsätzlich müssen die Milizressourcen optimal genutzt werden und eine Wehrdienstleistung soll über die Pflicht hinaus auf freiwilliger Basis bis zum 65. Altersjahr ermöglicht werden.

Die jährliche Obergrenze von 5 Mio. Diensttagen wird klar abgelehnt, denn diese ist kein taugliches Steuerungselement, sie entbehrt jeglicher realen Praxis und ist vielmehr das Produkt des Personalbestandes, der Ausbildungs- und der Einsatzzeit. Deshalb ist auf einen fixen Eckwert zu verzichten.

Begrüsst werden das Zweistartmodell der RS und die Wiedereinführung des Abverdienens des letzten Grades. Der Durchdieneranteil darf auf keinen Fall weiter erhöht werden.

Der Jahresrhythmus der WK muss unbedingt beibehalten werden. Betreffend Verkürzung der WK-Dauer von 3 auf 2 Wochen werden grundsätzliche Vorbehalte angebracht, denn es wird bezweifelt, ob die gleichzeitig notwendige Effizienzsteigerung durch Optimierung von Logistik und Ausbildung tatsächlich so umgesetzt werden kann. Zudem muss wieder vermehrt Verbandsausbildung betrieben werden können.

Der geplanten Reduktion der RS-Dauer auf 18 Wochen stehen wir grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber. Unseres Erachtens sollte überdies bezüglich RS- und auch WK-Dauer eine Flexibilisierung nach den Anforderungen der verschiedenen Truppengattungen erfolgen.

Auswirkungen der WEA
Infrastruktur  /  Reduktion: Waffenplätze, Flugplätze, Rekr Zentrum
Präzise Stellungnahmen sind erst möglich, wenn das Stationierungskonzept vorliegt. Bei den Ausbildungsplätzen darf grundsätzlich kein Abbau erfolgen, da die Rekrutenzahlen ja nicht ändern und der Zweijahres-Start sogar mehr parallele Ausbildungsmöglichkeiten erfordert. Der Abbau der Ausbildungsinfrastruktur darf nicht auf Kosten der Ausbildungseffizienz und -qualität gehen. Namentlich im Bereich der Infrastruktur und Logistik mussten bereits schmerzliche und spürbare Sparmassnahmen verkraftet werden.

PRO LIBERTATE wehrt sich gegen einen rein finanziell bedingten Abbau der Armeeinfrastrukturen. Bestehende Kampf-, Führungs-, Logistik- und Schutzbauten, die der Armee als Basis für ihre Einsätze dienen und über Jahrzehnte hinweg aufgebaut und perfektioniert wurden, dürfen nicht aus rein pekuniären Überlegungen kurzfristig aufgegeben resp. vernichtet werden. Dies gefährdet nicht nur die Einsatzfähigkeit der Armee, sondern ergibt in den betroffenen Regionen volkswirtschaftliche Nachteile. Die bestehenden Armeeinfrastrukturen sind weiter so zu unterhalten, dass sie keinen Schaden nehmen und – allenfalls auch für geänderte Nutzungen – der Armee weiterhin zur Verfügung stehen.

Ausrüstung und Bewaffnung der Armee
Ausrüstung und Bewaffnung sind auf die Bedrohungsbeurteilung, dem daraus resultierenden Leistungsprofil und die Bereitschaft auszurichten. Eine volle Ausrüstung der ganzen Armee ist anzustreben. Bezüglich Verteidigungseinsatzes der Armee sind Ausrüstung und Bewaffnung in Menge und Qualität nicht befriedigend.

Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial
Auf die Ausserdienststellung weiterer einsatztauglicher Rüstungsgüter ist zu verzichten, solange sich der Betrieb sich noch rechtfertigt und die Frage der Ersatzbeschaffung nicht geklärt ist. Vor der Ausserdienststellung ist eine Phase der „Einmottung“ zu prüfen. Ausserdienststellungen dürfen nicht nur auf finanziellen Überlegungen basieren.

Alle Planungen der letzten Reformen liefen letztlich auf eine Verkleinerung der Armee hinaus. Dies darf keine Einbahnstrasse sein: Auch der Aufwuchs ist durchzuplanen und es dürfen keine Präjudizen geschaffen werden, welche eine dereinst vielleicht notwendige Kehrtwende verunmöglichen.

In grundsätzlicher Hinsicht ist schliesslich anzumerken, dass  keine grössere Organisation, namentlich nicht die Armee, eine Politik der permanenten Reform verträgt. Innert eines Jahrzehnts gab es mit den Projekten „Armee 95“ und „Armee XXI“ zwei Grossreformen, welche die Armee noch heute zu verdauen hat. Doch bereits einige Jahre nach der Jahrhundertreform Armee XXI beschloss die Politik eine weitere Grossreform der Armee, den ES 08/11. Nun steht mit der WEA wiederum eine Grossreform an. Diese Reformitis zehrt an der Qualität unserer Armee. Es wäre an der Zeit für mehr Besonnenheit in der strategischen Planung.

Die Staatsidee Schweiz und die bewaffnete Neutralität sind nicht hinterwäldlerische Ideen von Ewiggestrigen. In diesem Sinne freuen wir uns, wenn Sie unsere Stellungnahme mitberücksichtigen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, gute Gesundheit und Wohlergehen.
Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
Schweizerische Vereinigung PRO LIBERTATE

Oberst Thomas Fuchs,
a/Nationalrat und Grossrat, Präsident Pro Libertate

 

2 Gedanken zu „Vernehmlassungsantwort zur Mogelpackung „Weiterentwicklung der Armee“

  1. aida hammad

    Hier die zustimmung in allen punkten von einer frau. Ich verfolge das geschehen seit 2006 und glaube, dass das pendel umschwingt: der, wie ich es nenne, sozialismus schweizerischer prägung ist der niedergang unseres schönen und stolzen landes und steht auf tönernen füssen.

    Antworten
  2. Brugger Kurt

    Sehr geehrter Herr Fuchs, Ihre Eingabe an das VBS zur WEA ist ausgezeichnet verfasst. Sie weist keinerlei Mängel auf. Die Hinweise auf die Miliz-Armee mit entsprechender Mob Org dürfen in Gesprächen und Publikationen mE noch stärker zum Ausdruck kommen und als beste Alternative für unser Land dargestellt werden. Die bewaffnete Neutralität (deren Glaubwürdigkeit verloren ging, wegen der Schwächung unserer Landesverteidigung) als kompromisslose Haltung nach aussen, ist durch eine starke Armee überzeugend darzustellen. Sie hat sich nicht nur in der Vergangenheit bewährt, sie ist auch zukunftstauglich.

    WK von 2 Wochen (14 Diensttage) hat sich schon in früheren Versuchen (80er Jahre) nicht bewährt. Mobilisierung und Demobilisierung der Truppe, Organisation des Dienstbetriebs beanspruchen viel Zeit. Für effiziente und fundierte Arbeit während der Ausbildungs-Periode sind gesamthaft 21 WK-Tage (abzgl 3 Tage Mob+Demob, 1-2 Tage Org Dienstbetrieb, 1 Tag Urlaub) notwendig. Verbleiben 15 Tage für Ausbildung.

    Die obligatorische Schiesspflicht (als Teil der Ausbildung im Präzisionsschiessen auf lange Distanz) ist integrierter Bestandteil der Ausbildung an der persönlichen Waffe. Sie ist entgegen der periodischen Abschaffungsforderungen bei zu behalten.

    Die terroristische Bedrohung von Infrastruktur- Anlagen, ist schon vor Jahren von Prof. Kurt Spillmann, ausführlich und sachlich dargestellt worden. Deren Bewachung, Sicherung und notfalls Verteidigung kann auch mit einer 150Mille Armee nicht sichergestellt werden. Diese Aussage gefällt vielen in Bundesbern nicht, zumindest sollte sie zu Kenntnis genommen werden.

    Die GGst könnte unter ihren Mitgliedern eine aufschlussreiche Planungsaufgabe beliebt machen (ausserdienstlich): Berechnung des Truppenbedarfs für den Schutz der Infrastruktur unseres Landes. Basis: Uebungsanlage mit Sabotage-angriffen auf Staumauern (zB Ueberflutung der Stadt Zürich/Sihlsee) oder (Angriff auf die Trinkwasserreserven des Grossraums Zürich mit chemischen Kampfstoffen). Das wäre dann lediglich punktuell. Die Gesamtproblematik (AKW’s, Flughäfen, öffentlicher Verkehr ua) müsste eigentlich jedem Parlamentsmitglied bekannt sein. Umso schwieriger ist nachvollziehbar, wie die Landesverteidigung seit Jahren sträflich vernachlässigt wird.

    MfG Kurt Brugger (Jg 1933)

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